Am 17. November 2005 heiratete der Beschwerdeführer in seiner kosovarischen Heimat die in der Schweiz niederlassungsberechtigte Landsfrau J._____ (MI1-act. 342, 413). Das am 1. Februar 2006 für den Beschwerdeführer gestellte Familiennachzugsgesuch wurde mit Verfügung des Migrationsamts Kanton Aargau (MKA; heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) vom 16. Mai 2006 abgewiesen, nachdem sich der Verdacht auf eine lediglich zur Umgehung der ausländerrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen eingegangene Scheinehe erhärtet hatte (MI1-act. 412 ff.). Die Ehe wurde am 19. September 2006 geschieden (MI1-act. 28 ff.).