A. Der aus dem Kosovo stammende Beschwerdeführer reiste am 14. Juni 1999 in die Schweiz ein, wo er erfolglos um Asyl ersuchte, sich jedoch im Rahmen einer kollektiv verfügten vorläufigen Aufnahme kurzzeitig im Land aufhalten durfte. Nach Beendigung der kollektiven Aufnahme reiste er am 30. August 1999 wieder aus (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer [MI1-act.] 1, 413).