Die Behauptung der Beschwerdeführerin, die effektive Fahrzeugprüfung habe nur 20 Minuten gedauert, ist unbelegt und steht im Widerspruch zu ihren Ausführungen in der Beschwerde vom 27. Dezember 2023 an das DIV, wonach die Prüfung ca. 35 Minuten gedauert habe. Darüber hinaus werden die Gebühren, wie oben ausgeführt, pro Prüfungshandlung pauschal anhand festgelegter "Codes" berechnet. Darin sind auch die mit der jeweiligen Prüfungshandlung verbundenen administrativen Tätigkeiten enthalten.