Werden an einem Fahrzeug melde- und prüfungspflichtige Änderungen gemäss der Richtlinie Nr. 2a der Vereinigung der Strassenverkehrsämter betreffend das Abändern und Umbauen von Motorwagen und Anhängern (asa-RL 2a) vorgenommen, umfasst der Code für die erste Änderung 30 Minuten. Für jede weitere Änderung beträgt der Code 20 Minuten (WL Prüfzeiten, S. 6). Weiter geht aus der WL Prüfzeiten hervor, dass eine Nachprüfung nach Beanstandung zusätzlich zu verrechnen ist. Hat eine vollständige Nachprüfung zu erfolgen, wird der Code je nach Fahrzeugkategorie und Grundprüftyp angewendet. Können die Mängel in rund der halben Prüfzeit beurteilt -7-