Nach Ziffer 2 der WL Prüfzeiten werden im Zusammenhang mit Fahrzeugprüfungen für die jeweiligen Prüfschritte die Prüfzeiten inklusive administrative Arbeiten als "Code" in Minuten festgelegt. Bei einer Fahrzeugprüfung von leichten Fahrzeugen, wie bspw. Personenwagen, beträgt eine Prüfeinheit (sog. "Grundprüfeinheit" oder "Code 1") 20 Minuten. Werden an einem Fahrzeug melde- und prüfungspflichtige Änderungen gemäss der Richtlinie Nr. 2a der Vereinigung der Strassenverkehrsämter betreffend das Abändern und Umbauen von Motorwagen und Anhängern (asa-RL 2a) vorgenommen, umfasst der Code für die erste Änderung 30 Minuten.