in der bis 30. Juni 2024 gültigen Fassung) für Fahrzeugprüfungen bei leichten Fahrzeugen (bis 3,5 t Gesamtgewicht) eine Gebühr von Fr. 58.00 pro Prüfeinheit festgelegt. Die Dauer der Prüfeinheiten pro Fahrzeugart legt gemäss § 2 Abs. 1 Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr das StVA fest. Das StVA hat hierfür die verwaltungsinterne Wegleitung WL-11-99 Prüfzeiten Fahrzeuge (nachfolgend: WL Prüfzeiten) erlassen. Aus dieser geht hervor, dass die festgelegten Prüfzeiten Durchschnittswerten entsprechen, die in der Regel für eine pflichtgemässe Fahrzeugprüfung ausreichen.