Soweit in einer Submissionssache eine Zuschlagsverfügung angefochten ist, geht das Verwaltungsgericht praxisgemäss von einer vermögensrechtlichen Streitsache aus (§ 8a Abs. 1 lit. a AnwT), wobei der Streitwert in der Regel 10 % des Auftragswerts beträgt. Die Beschwerdegegnerin hat den Zuschlag für den streitbetroffenen Auftrag "Kehricht-Sammlung im Verbandsgebiet des C._____ – Einsammlung, Transport und administrative Leistungen" zu einem Preis von Fr. 2'948'425.00 ohne MWSt erhalten (vgl. oben A und Erw. II/5) Damit ergibt sich ein Streitwert von Fr. 294'842.50.