bloss allenfalls zur finanziellen Situation des Anbieters [vgl. Ausschreibungsunterlagen, Kapitel A.6 am Ende {Verfahrensakten, Register 1}]), zu machen. Die Beschwerdegegnerin ist seit 2005 mit der Kehrichtabfuhr im C._____ beauftragt und der Vergabestelle somit hinlänglich bekannt. Referenzauskünfte sind aber, soweit ersichtlich, auch bezüglich der anderen beiden Anbieter nicht eingeholt worden.