Ziffer 2.3 des Angebotsformulars (Verfahrensakten, Register 2) hält unter "Erfahrung" überdies fest, dass der Anbieter sich darüber auszuweisen hat, dass er vergleichbare Aufträge (Logistik in Kombination mit administrativen Leistungen; Erfahrung in der Abrechnung gechipter Einzelcontainer) erfolgreich abgewickelt hat oder gegenwärtig abwickelt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Erfahrung in der kombinierten Erbringung von Logistik- und administrativen Leistungen von Vorteil sei. Konkret verlangt werden für die drei Referenzen folgende Angaben: