Letzteres gilt auch für die Tatsache, dass der Auftrag zur Grüngutsammlung umfangmässig (in Bezug auf die Logistik-Leistungen) weitaus kleiner ist als der vorliegend ausgeschriebene (11'500 Tonnen bzw. 38'500 Tonnen). Immerhin erscheint der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden administrativen Leistungen bei beiden Ausschreibungen in etwa vergleichbar (Grüngut: 50'000 Rechnungen [inkl. Mahnungen] über fünf Jahre; Graugut: 43'000 Rechnungen [inkl. Mahnungen über fünf Jahre]), was ebenfalls gegen die Zulässigkeit der doppelte Preisspanne beim Graugut spricht, selbst wenn die administrativen Leistungen hier möglicherweise etwas anspruchsvoller ausfallen.