Der Preis des teuersten eingegangenen Angebots betrug Fr. 5'662'440.00. Es war mehr als doppelt so teuer wie das preisgünstigste Angebot. Die eingereichten Angebote bewegten sich damit damals – aus welchen Gründen auch immer – innerhalb einer effektiven Preisspanne von rund 127 % und nicht wie hier von knapp 30 %. Zum anderen handelt es sich bei der betreffenden Verfügung um einen Entscheid über die aufschiebende Wirkung, der aufgrund einer prima facie-Würdigung zu treffen war, und nicht um ein Urteil in der Hauptsache. Der Verfügung kommt deshalb keine präjudizielle Wirkung zu.