3.6.3. Die Vergabestelle hat ihrer Bewertung vorliegend eine Preisspanne von 100 % zugrunde gelegt. Dementsprechend hat das mit Fr. 2'542'550.00 preisgünstigste Angebot der Beschwerdeführerin das Maximum von 40 Punkten erhalten und erst ein doppelt so hohes, sich auf Fr. 5'085'100.00 belaufendes Angebot wäre (wie auch allfällig darüber liegenden Angebote) mit 0 Punkten zu bewerten gewesen. Die vier eingereichten Angebote bewegen sich indessen innerhalb einer Bandbreite von nur 29.56 % (gemäss dem Memo der L._____ vom 18.04.2024, S. 2 [Verfahrensakten, Register 24], sogar nur 26.8 %).