BGS 721.53], wonach in der Regel das billigste Angebot beim Preiskriterium immer die maximale Punktzahl erhält [lit. a], bei einer üblichen Leistung mit durchschnittlichen Anforderungen oder einer anderen vergleichbaren Leistung ein Angebot mit einem Preis > 50 % über dem tiefsten Angebot null Punkte erhält [lit. b] und bei einer anspruchsvollen Beschaffung mit spezialisierten Anforderungen oder einer anderen vergleichbaren Leistung ein Angebot mit einem Preis > 100 % über dem tiefsten Angebot null Punkte erhält [lit. c]).