3.6.2. Bei wenig komplexen Dienstleistungsaufträgen kann in der Praxis erfahrungsgemäss mit einer Preisspanne im Bereich von 25 bis 50 % gerechnet werden (vgl. erwähntes Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 18. Juli 2018 [810 17 297], Erw. 7.3; DENZLER, a.a.O., S. 22; SCHNEIDER HEUSI, Die Bewertung des Preises, S. 345 ff., insbesondere S. 347; siehe ferner auch § 4 der Submissionsverordnung des Kantons Zug vom 20. Februar 2024 [SubV; BGS 721.53], wonach in der Regel das billigste Angebot beim Preiskriterium immer die maximale Punktzahl erhält [lit.