Die unterschiedliche Antriebsart der Sammelfahrzeuge ändert am eher einfachen und weitgehend standardisierten Charakter der zu vergebenden Dienstleistungen genau so wenig wie der Umstand, dass der Anbieter vorliegend auch einige im Zusammenhang mit dem Entsorgungsauftrag stehende administrative Aufgaben (wie Containerverwaltung, Rechnungsstellung, Mahnungen etc.), zu übernehmen hat. Auch bei diesen administrativen Leistungen handelt es sich im Vergleich zu Planerleistungen oder komplexen IT-Beschaf- fungen um einfache Leistungen mit überwiegend standardisierten Abläufen.