Gemäss dem Faktenblatt der Baudirektion des Kantons Zürich "Empfehlungen zur Submission" (zum Leitfaden Kehrichtlogistik in Gemeinden und Städten) handelt es sich bei der Kehrichtlogistik um relativ stark standardisierte Leistungen. Aus den Verfahrensakten, insbesondere den vorerwähnten Ausschreibungsunterlagen, ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass es sich im vorliegenden Fall anders verhält. Die Vergabestelle bringt zwar vor, sie habe bei der vorliegenden Vergabe mit einer grösseren Preisspanne der Angebote gerechnet, was nicht zuletzt aufgrund von unterschiedlichen Antriebssystemen zumindest zu vermuten gewesen sei (Beschwerdeantwort C._____, S. 10).