In der Duplik hält die Vergabestelle fest, die Gewichtung des Preises mit 40 % werde nach ihrer Ansicht "eben gerade mit der zur Anwendung gelangten Preiskurve adäquat abgebildet. Eine steilere Preiskurve würde dazu führen, dass die weiteren Kriterien, welche eben mehr als 50 % der Zuschlagskriterien ausmachen sollen, durch eine aggressive Preispolitik in ihrer Wertung übermassen zurück versetzt würden" (Duplik, S. 3). Die Vergabestelle zitiert zudem ausführlich eine Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2014 (WBE.2014.269), ebenfalls eine Ausschreibung des C.___