Die Preisspanne zwischen den Angeboten betrage rund 33 %. Die Vergabebehörde hätte diesem Umstand Rechnung tragen und die Preiskurve bedeutend steiler ansetzen müssen, so dass entweder das preislich höchste Angebot, oder aber ein Angebot, welches das tiefste Angebot um 50 % und mehr übersteige, 0 Punkte hätte erhalten müssen (Be- - 14 -