3.4.1. Nach Auffassung der Beschwerdeführerin wurde die Preiskurve durch die Vergabebehörde viel zu flach angesetzt und die bekanntgegebene Gewichtung des Preises mit 40 % in unzulässiger Weise verwässert. Eine realistische Preiskurve bewege sich in der Regel in der Grössenordnung der zu erwartenden Angebote. Für die vorliegend ausgeschriebene Leistung sei mit einer Preisvariabilität von rund 30 %, allerhöchstens aber 50 % zu rechnen. Die vorliegend angebotenen Preise bewegten sich den auch in diesem Rahmen. Die Preisspanne zwischen den Angeboten betrage rund 33 %.