In BGE 143 I 177 ff. betreffend Leistungen für die Sammlung und den Transport von Siedlungsabfall (Haus- und Gewerbekehricht, ohne Kehricht aus Unterflur-Containern) wurde der Angebotspreis mit 70 % gewichtet. Einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 1. Juni 2023 (Nr. 100.2022.92U), Erw. 2.2, das einen Auftrag für Kehricht- und Sperrgutsammlung zum Gegenstand hatte, lässt sich ebenfalls eine Gewichtung des Preises mit 70 % entnehmen.