3.3. Wie bereits ausgeführt beträgt die Gewichtung des Zuschlagskriteriums Preis 40 % und ist damit im Hinblick auf den konkreten Beschaffungsgegenstand (Einsammlung und Transport von Kehricht) eher tief. Die Vergabestelle begründet die geringe Gewichtung des Preises damit, dass es um eine nachhaltige Beschaffung gehen soll, bei der vorab die Zuverlässigkeit der Auftragsabwicklung und eine hohe Kundenzufriedenheit wichtig seien. Ein besondere Komplexität oder einen besonderen Schwierigkeitsgrad des Auftrags macht sie indessen nicht geltend. In BGE 143 I 177 ff.