3. 3.1. Dem Angebotspreis kommt gemäss Ausschreibung ein relativ geringes Gewicht von 40 % zu (Ziffer 2.10 der öffentlichen Ausschreibung; Kapitel A.11 der Ausschreibungsunterlagen). Verwendet wurde eine Preisbewertungsmethode, nach welcher der tiefste Preis die maximale Punktzahl (40) erhielt. 200 % des tiefsten Preises erhielten 0 Punkte. Alle höheren Angebote erhielten ebenfalls 0 Punkte. Dazwischen wurden die Punkte linear verteilt. Es gelangte die folgende Formel für die Berechnung der Punktzahl zur Anwendung: 40 x (Angebot – tiefster Preis) ____________________________________