2.3. In Ziffer 2.10 der öffentlichen Ausschreibung (Verfahrensakten, Register 3) und in Kapitel A.11 der Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensakten, Register 1) werden die massgebenden Zuschlagskriterien und ihre prozentuale Gewichtung genannt: Preis (40 %), Leistungsfähigkeit (30 %), Erfahrung (20 %) und Umweltschutz (10 %). Gemäss den Ausschreibungsunterlagen ist das Zuschlagskriterium Leistungsfähigkeit in die je mit 10 % gewichteten Subkriterien organisatorische, technische und administrative Leistungsfähigkeit unterteilt (Kapitel A.11.3). Die drei anderen Zuschlagskriterien werden lediglich umschrieben; es werden keine Subkriterien erwähnt.