4. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. -4- 5. Mit Verfügung vom 13. Juni 2024 wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erteilung der aufschiebenden Wirkung gutgeheissen und der Beschwerde weiterhin die aufschiebende Wirkung erteilt. 6. Der C._____ beantragte mit Beschwerdeantwort vom 28. Juni 2024, die Beschwerde sei gesamthaft abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. 7. Mit Verfügung vom 2. Juli 2024 wurde der Beschwerdeführerin teilweise Einsicht in die Vergabeakten gewährt. Der Antrag der Beschwerdegegnerin auf Aufhebung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde wurde abgewiesen.