3. Es sei der Antrag der Beschwerdeführerin auf Einsicht in sämtliche Verfahrensakten der Vergabestelle betreffend die Ausschreibung "Submission Kehricht-Sammlung im Verbandsgebiet des C._____, Einsammlung, Transport und administrative Leistungen", welche über den Verfahrensgang, die Bewertung und den Zuschlag Aufschluss geben, abzuweisen. Eventualiter sei der Beigeladenen – vor der Übermittlung einzelner Aktenstücke resp. vor Bekanntgabe des Inhalts einzelner Aktenstücke an die Beschwerdeführerin – die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.