3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an den Beschwerdegegner als Vergabebehörde zurückzuweisen. 4. Subeventualiter sei festzustellen, dass der Zuschlag des Beschwerdegegners vom 25. April 2024 betreffend "Submission Kehricht-Sammlung im Verbandsgebiet des C._____, Einsammlung, Transport und administrative Leistungen", rechtswidrig erfolgt ist. 5. Es sei der vorliegenden Beschwerde superprovisorisch die aufschiebende Wirkung zu gewähren. -3-