II/6.d, AGVE 2002, S. 545 f., Erw. 6d; Mitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Juli 1999 an den Rat und an das Europäische Parlament zu den Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Unionsbürgern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, KOM [1999] 372, S. 15). In Bezug auf die Verhältnismässigkeitsprüfung ist daher vollumfänglich auf die Ausführungen in Erw. II/4 hievor zu verweisen, womit die Massnahme auch nach den Bestimmungen des FZA als verhältnismässig zu bezeichnen ist.