Massnahme muss d) verhältnismässig sein und darf e) nicht für wirtschaftliche Zwecke geltend gemacht werden (zum Ganzen siehe MARCEL DIETRICH, Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Europäischen Union, Zürich 1995, S. 497 ff.). 5.4. Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 14. Juli 2021 wegen schwerer Sexualdelikte etc. unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt (MIact. 296 ff.). Offensichtlich liegt der Verurteilung ein persönliches und widerrechtliches Verhalten des Beschwerdeführers zu Grunde. Zudem deutet nichts darauf hin, dass der Bewilligungswiderruf zu wirtschaftlichen Zwecken erfolgen würde.