Der Beschwerdeführer kam in der Vergangenheit seinen finanziellen Verpflichtungen nicht immer nach: Die Alimente an seine Tochter blieb er weitgehend schuldig, weshalb er vom Amtsstatthalteramt Luzern am 11. März 2009 (MI-act. 248 f.) auch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wurde. Gemäss den Betreibungsregisterauszügen seiner letzten drei Wohngemeinden vom 22. bzw. 23. Dezember 2022 liegen insgesamt 21 nicht getilgte Verlustscheine und zwei offene Pfändungen im Gesamtbetrag von über Fr. 60'000.00 gegen ihn vor (MI-act. 375 ff., 380 ff.). Eine massgebliche Schuldenrückzahlung hat bislang nicht stattgefunden.