Für seine mangelhafte Berufsausbildung macht der Beschwerdeführer seine teilweise diagnostizierten sozialen, kognitiven und psychischen Defizite verantwortlich. Anhand des Therapieverlaufsberichts vom 16. Februar 2024 ergeben sich indessen keine Anhaltspunkte, dass die psychische Erkrankung des Beschwerdeführers eine berufliche Integration klarerweise erschweren würde. So erschien der Beschwerdeführer bis auf wenige Ausnahmen zuverlässig und pünktlich zu den psychotherapeutischen Terminen und habe er sich im Kontakt freundlich und korrekt gezeigt. Auch die agoraphobischen Angst- und Panikgefühle seien im Vollzugssetting und mit Anpassung der Medikation kaum noch aufgetreten (act.