Dementsprechend sind auch die in der Beschwerdeschrift angeführten Präjudizien (Urteil des Bundesgerichts 2C_385/2018 vom 29. November 2018 und Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [EGMR] Nr. 42034/04 in Sachen Emre gegen die Schweiz vom 22. August 2008) nicht einschlägig, wo es vornehmlich um episodenhafte Delinquenz junger Erwachsener ging, welche auch insgesamt wesentlich geringfügiger war als in der vorliegenden Konstellation.