Auch der Voll- zugs- und Bewährungsdienst des Kantons Luzern schätzt das Risiko weiterer Gewalt- und Sexualdelikte mit Entscheid vom 18. April 2024 als weiterhin hoch ein, zumal sich der Beschwerdeführer in Bezug auf seine venezolanische Ehefrau in einer vergleichbar problematischen Beziehungskonstellation wie mit seiner Ex-Partnerin befinde (act. 46 ff.). Dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern und den diversen Therapie- und Vollzugsberichten ist sodann zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer seine Taten teilweise bis heute bestreitet oder bagatellisiert, wenngleich er - 20 -