438 f.). Gemäss Therapieverlaufsbericht vom 16. Februar 2024 ist diese Risikoeinschätzung weiterhin aktuell, wenngleich der Beschwerdeführer im engmaschig korrigierten Vollzugssetting therapeutische Termine wahrnahm, suchtmittelabstinent blieb und keine ausgeprägt dissoziale bzw. psychopathische Verhaltensweisen zeigte (act. 41 ff.). Auch der Voll- zugs- und Bewährungsdienst des Kantons Luzern schätzt das Risiko weiterer Gewalt- und Sexualdelikte mit Entscheid vom 18. April 2024 als weiterhin hoch ein, zumal sich der Beschwerdeführer in Bezug auf seine venezolanische Ehefrau in einer vergleichbar problematischen Beziehungskonstellation wie mit seiner Ex-Partnerin befinde (act.