Auch das Kantonsgericht Luzern ordnete in seinem Urteil vom 14. Juli 2021 vollzugsbegleitende ambulante Massnahmen an. Der Beschwerdeführer befindet sich damit seit geraumer Zeit in einem therapeutischen Setting, ohne dass hierdurch sein Legalverhalten nachhaltig positiv beeinflusst wurde. Vielmehr wurden ihm in mehreren psychiatrischen Gutachten erhebliche Rückfallrisiken attestiert, gerade auch im Bereich sexueller Gewaltstraftaten.