, 528, 611 f.). Während seiner Zeit in Freiheit hat er sich keineswegs wohlverhalten, vielmehr wurde er am 14. Juli 2017 (mehrfache Tätlichkeiten und Hinderung einer Amtshandlung), am 7. September 2019 (Verstoss gegen das Waffengesetz) und zwischen Februar und Dezember 2020 (mehrere Ehrverletzungsdelikte, Sachbeschädigung, Diebstahl, mehrfache Drohungen und versuchte einfache Körperverletzung) trotz laufender Strafuntersuchungen und teilweise noch laufender Probezeiten erneut straffällig (MI-act. 372 ff.; 452 ff.; 528 ff.).