Vorliegend lösten die mit dem Urteil des Kantonsgerichts Luzern am 14. Juli 2021 abgeurteilten Straftaten das migrationsrechtliche Verfahren aus. Die zugrundeliegenden Tathandlungen wurden überwiegend im Winter 2013 bzw. 2014 begangen (MI-act. 373). Somit ist vorliegend massgebend, wie sich das Verhalten des Beschwerdeführers seit Winter 2014 präsentiert. - 19 -