Danach beging der Beschwerdeführer teilweise noch während laufender Probezeiten und strafrechtlicher Ermittlungen weitere Delikte. Weniger als ein Jahr nach seiner Verurteilung durch das Luzerner Kantonsgericht vom 14. Juli 2021 wurde er vom Bezirksgericht Kulm erneut zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 wegen Sachbeschädigung, Diebstahls, mehrfacher Drohung, ver- - 17 - suchter einfacher Körperverletzung und mehrerer Ehrverletzungsdelikte verurteilt (MI-act. 373 f., 452).