Er ignorierte dabei nicht nur ihre verbal und körperlich geäusserte Gegenwehr, sondern auch ihre Schmerzbekundungen. Seine Taten erfolgten aus rein egoistischen Motiven, hatten weitreichende gesundheitliche Folgen für das Opfer und führten unter anderem zu einem Suizidversuch, einem Schwangerschaftsabbruch und einer kulturbedingten Verstossung durch deren Familie. Zudem speicherte er verbotene Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zeigte (MI-act. 331 ff.).