Der Beschwerdeführer verlangte und erzwang mit Schlägen und psychischem Druck von seiner damaligen Partnerin wiederholt ungewöhnliche Sexualpraktiken (Femdom) bis zum Geschlechtsverkehr. Zudem nutzte er die Notlage seiner Partnerin aus, welche er mit Heiratsversprechen in die Schweiz gelockt hatte und die hier fremd und isoliert war. Er ignorierte dabei nicht nur ihre verbal und körperlich geäusserte Gegenwehr, sondern auch ihre Schmerzbekundungen.