4.2.3.2. Auslöser des vorliegenden Verfahrens bilden hauptsächlich Delikte gegen die sexuelle und körperliche Integrität. Zu den dem Luzerner Strafurteil vom 14. Juli 2021 zugrunde liegenden und vor dem 1. Oktober 2016 begangenen Tathandlungen ist Folgendes festzuhalten: