Nachfolgend wird deshalb zunächst die Zulässigkeit des Widerrufs der Niederlassungsbewilligung nach nationalem Recht geprüft (Erw. II/3 f.). Sodann werden die freizügigkeits- und konventionsrechtliche Zulässigkeit des Bewilligungswiderrufs und der Wegweisung sowie allfällige Vollzugshindernisse erörtert (Erw. II/5 ff.). 3. 3.1. In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob ein Widerrufsgrund vorliegt.