15. Mai 2023 Stellung zum beabsichtigten Bewilligungswiderruf (MIact. 411 ff.). Am 18. Oktober 2023 heiratete der Beschwerdeführer die tt.mm.jjjj geborene venezolanische Asylbewerberin B._____, deren Asylgesuch inzwischen abgewiesen und die aus der Schweiz wegewiesen wurde (MIact. 471 ff., 487, 649). Am 15. November 2023 verfügte das MIKA den Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers und wies diesen unter Ansetzung einer 90-tägigen Ausreisefrist aus der Schweiz weg. Zugleich wurde die unentgeltliche Rechtspflege gewährt und sein Rechtsvertreter als unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt bzw. bestätigt (MI-act. 478 ff.).