Weiter lagen gemäss Betreibungsregisterauszügen der letzten drei Wohngemeinden des Beschwerdeführers vom 22. bzw. 23. Dezember 2022 insgesamt 21 nicht getilgte Verlustscheine und zwei offene Pfändungen im Gesamtbetrag von über Fr. 60'000.00 gegen diesen vor (MI-act. 375 ff., 380 ff.). Zudem musste er von Juli 2007 bis Januar 2008, von Oktober bis November 2017 und ab Oktober 2019 von der Sozialhilfe unterstützt werden, wobei sich die insgesamt bezogenen Beträge bis Dezember 2022 auf rund Fr. 65'000.00 aufsummierten (MI-act. 378, 385). Ab dem 20. April 2022 befand sich der Beschwerdeführer im (geschlossenen) Strafvollzug (MI-act. 364 ff., 611 f.).