- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 wegen Sachbeschädigung, Diebstahls, mehrfacher Drohung, versuchter einfacher Körperverletzung, mehrfacher Beschimpfung, Beschimpfung und mehrfacher übler Nachrede gemäss Urteil des Bezirksgerichts Kulm vom 3. Juni 2022 (MI-act. 452 ff.).