- Freiheitsstrafe von 18 Monaten und Busse von Fr. 300.00 wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung, mehrfachen geringfügigen Vermögensdelikts, mehrfacher Drohung, Hausfriedensbruchs, versuchter Brandstiftung, Brandstiftung, Fahrens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand, mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis, Fahrens ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder, Missbrauchs von Ausweisen und Schildern und mehrfacher Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe vom 3. Oktober 1951 (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121) gemäss Urteil des Strafgerichts Zug vom 4. Dezember 2008 (MI-