B. 1. Mit Eingabe vom 28. März 2024 erhob A._____ Verwaltungsbeschwerde beim Departement für Gesundheit und Soziales (DGS), Generalsekretariat, und beantragte die Aufhebung der Verfügung vom 26. Februar 2024. Eventualiter wurde beantragt, anstelle des Tierhalteverbots sei eine -3- Reduktion des Tierbestands anzuordnen. Zusätzlich stellte A._____ die prozessualen Anträge: 1. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu gewähren. 2. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. Das DGS, Generalsekretariat, entschied am 21. Mai 2024: