Die Gerichte des Kantons Aargau führen auf ihrer Webseite einen separaten Eintrag zum elektronischen Rechtsverkehr (Pfad: Aargau > Gerichte > Über uns > Elektronischer Rechtsverkehr; URL: , besucht am 25. Juni 2024; auf diese Seite führt auch der oben erwähnte Link des DFR). Darin werden auch die E-Mail-Adressen für elektronische Eingaben aufgelistet. Die entsprechende Auflistung ist mit folgendem Hinweis versehen: Elektronische Eingaben müssen zwingend an eine der nachstehend aufgeführten E-Mail-Adressen gesendet werden. -9-