Entsprechend den Vorgaben gemäss § 5 ÜmV macht das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) des Kantons Aargau auf seiner Webseite detaillierte Ausführungen zum elektronischen Rechtsverkehr. Darin werden auch die zugelassenen Adressen der kantonalen und kommunalen Behörden aufgelistet (vgl. URL , besucht am 25. Juni 2024). Die Ausführungen zum elektronischen Rechtsverkehr der Gerichte Aargau sowie die entsprechenden E-Mail-Adressen für elektronische Eingaben bei den Gerichten des Kantons Aargau sind ebenfalls verlinkt.