Der Beschwerdeführer reichte die Beschwerde vom 7. Mai 2024 für sich selbst und als Vertreter der seit dem 15. September 2023 von ihm rechtskräftig geschiedenen Beschwerdeführerin ein. Die Beschwerdeführerin erteilte dem Beschwerdeführer dazu am 20. Mai 2024 eine Vollmacht, welche der Beschwerdeführer dem Verwaltungsgericht nachreichte.