2. 2.1 Die Beschwerdeführenden lehnen in Ziffer 1.2 der Beschwerde die Richter Michel, Schircks und Winkler als befangen ab. In Ziffer 2.1 der Beschwerde führen sie aus, die abgelehnte Richterin und die abgelehnten Richter, insbesondere Oberrichter Michel, hätten konsequent alle Rekurse (richtig: Beschwerden) gegen abgelehnte Erlassgesuche abgewiesen, was einer Einbahnjustiz gleichkomme. Richter Michel sei aufgrund der grossen Zahl an Abweisungen vorbefasst, was einen Ausstandsgrund darstelle. Weiter verlangen die Beschwerdeführenden, dass "Richter mit einer human sozialchristlichen Grundeinstellung" eingesetzt würden.